Michael Stephan

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht & Fachanwalt für Familienrecht & Anwalt für Erbrecht

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Erbrecht

Durch Herrn Rechtsanwalt Stephan werden auch Rechtsangelegenheiten auf dem Gebiet des Erbrechts bearbeitet. Solche Angelegenheiten sind zum Beispiel:

  • Beratung und Vertretung bei erbrechtlichen und erbvertraglichen Fragestellungen
  • Beratung und Vertretung bei Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen bzw. Erbansprüchen
  • Beratung und Vertretung bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen
  • damit im Zusammenhang stehende erbschaftssteuerrechtliche Fragstellungen