Rechtsanwalt Michael Stephan verfügt über langjährige Berufserfahrung im Erbrecht. Er übernimmt die außergerichtliche Beratung und, soweit erforderlich, gerichtliche Vertretung zu allen rechtlichen Fragen rund um das Erbrecht, insbesondere zu Erbschaft, Erben, Erbe, Enterbung, Erbschaftssteuer, Pflichtteil, Erbschein, Erbvertrag, Testament, Testamentsvollstreckung, Stiftung, Vermächtnis, Vorsorgevollmacht, vorweggenommene Erbfolge, Patientenverfügung.
Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt und Anwalt im Erbrecht ist die Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testament / Erbvertrag für Ehepaare, Alleinstehende, Geschiedene, Unternehmer u.a.), Nachfolgeplanung, Testamentsauslegung, Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen und Abwicklung von Nachlassangelegenheiten, auch als Testamentsvollstrecker. Auch die Tätigkeit im Zusammenhang mit der Gestaltung und Verhandlung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen und Eheverträgen bzw. deren Anpassung / Ergänzung mit erbrechtlichem Bezug ist zu erwähnen.