Michael Stephan

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht & Fachanwalt für Familienrecht & Anwalt für Erbrecht

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Aufhebungsvertrag

Sehr häufig werden zur Vermeidung einer Kündigung und eines Rechtsstreits vor dem Arbeits- bzw. Landgericht auch Möglichkeiten einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung in Form eines Auflösungsvertrages angeboten bzw. besprochen.

Im Rahmen solcher Aufhebungsverträge wird nicht nur das Arbeits- bzw. Dienstverhältnis beendet, sondern auch Abfindungszahlungen, bezahlte Freistellung, eine Regelung des etwaigen Resturlaubs sowie der Inhalt eines Zwischen- bzw. Abschlusszeugnisses, eine Regelung über Dienstwagen und Sonstiges vom Unternehmen gestelltes Equipment, und auch eine Regelung der Kommunikation der Beendigungsgründe, geregelt. Oft wird auch über eine Turboklausel verhandelt, welche dem Ausscheidenden die Möglichkeit gibt, den Beendigungstermin des Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses flexibel zu gestalten.

Aufhebungsverträge bergen für Arbeitnehmer allerdings das Risiko, dass die zuständige Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängt.