Um für das Rechtsgebiet des Erbrechts den Titel "Fachanwalt für Erbrecht" zu erlangen, hat Rechtsanwalt Stephan den Fachanwaltslehrgang, verbunden mit den entsprechenden Leistungsnachweisen in Form von mehreren mehrstündigen Klausuren im Zeitraum vom 18.11.2016 bis 26.03.2017 erfolgreich absolviert und das entsprechend bescheinigt bekommen.
Zertifikat/Weiterbildungsnachweise
Zertifikat
Weiterbildung 2023
Weiterbildung 2022
Weiterbildung 2021
Weiterbildung 2020
Weiterbildung 2019
Weiterbildung 2018