Michael Stephan

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht & Fachanwalt für Familienrecht & Anwalt für Erbrecht

Ihr Gerät kann keine SVG-Grafiken darstellen.

News

Anwalt für Erbrecht

Um für das Rechtsgebiet des Erbrechts den Titel "Fachanwalt für Erbrecht" zu erlangen, hat Rechtsanwalt Stephan den Fachanwaltslehrgang, verbunden mit den entsprechenden Leistungsnachweisen in Form von mehreren mehrstündigen Klausuren im Zeitraum vom 18.11.2016 bis 26.03.2017 erfolgreich absolviert und das entsprechend bescheinigt bekommen.