Überblick zum Familienrecht
Rechtsanwalt Michael Stephan verfügt über fast 30 Jahre umfangreiche anwaltliche Berufserfahrung überwiegend im nationalen Familienrecht.
Er übernimmt die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in familienrechtlichen Verfahren aller Art, insbesondere in Scheidungs-,
Zugewinnausgleichs- und Unterhaltsverfahren und bearbeitet den Komplex der Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit Trennung und
Scheidung. Er ist vor den Familiengerichten in 1. und 2. Instanz bundesweit tätig.
Schwerpunkte der Tätigkeit von Rechtsanwalt Michael Stephan sind neben Scheidungsverfahren Rechtsangelegenheiten im Bereich der
Vermögensauseinandersetzung (Zugewinnausgleich, Immobilien aller Art, Unternehmensbeteiligungen, Unternehmen, sonstige Vermögenswerte,
auch im Nebengüterrecht) anlässlich Trennung und Scheidung und im Unterhaltsrecht. Auch die außergerichtliche Tätigkeit im Zusammenhang
mit der Gestaltung und Verhandlung von Eheverträgen bzw. Trennungs- und Ehescheidungsfolgenvereinbarungen bzw. deren Anpassung ist nennenswert.
Auf dem Gebiet des Familienrechts kann ich Folgendes für Sie tun:
- Vertretung im Ehescheidungsverfahren (inkl. Unternehmerscheidung) nebst allen Folgesachen
- Beratung, Verhandlung und Abschluss von Eheverträgen, Trennungs- und Ehescheidungsfolgenregelungen, einschließlich der damit
verbundenen steuer-, erb- und gesellschaftsrechtlichen Problemstellungen unter Berücksichtigung von eigen- und fremdgenutzten
Immobilien sowie Unternehmen bzw. Unternehmensbeteiligungen
- Zusammenarbeit mit (auch Ihren) Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern bzw. Ihrem Wirtschaftsanwalt/Firmenanwalt
- Beratung und Vertretung in allen unterhaltsrechtlichen Problemstellungen (Kindes-, Trennungs-, Geschiedenenunterhalt sowie nach § 1615 l BGB)
- Beratung und Vertretung bei der Durchführung des Versorgungsausgleichsverfahrens
- Beratung und Vertretung in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren
- Beratung und Vertretung bei weiteren rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit einem Familienkonflikt (Gewaltschutzverfahren,
Innenschuldausgleich, Nutzungsentschädigung u.a.)