Michael Stephan

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht & Fachanwalt für Familienrecht & Anwalt für Erbrecht

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Vergütung

Auch wenn fachkundiger rechtlicher Rat erforderlich wäre, scheuen viele den Weg zum Rechtsanwalt, weil Unsicherheit bezüglich der Kosten besteht. Ich biete qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu einem fairen Preis an und mache daher die Vergütungsproblematik transparent. Sprechen Sie mich hinsichtlich der Vergütung an.

Gebühren für rechtsschutzversicherte Mandanten

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung, sofern der Inhalt der Tätigkeit versichert ist, die Kosten für Ihre Rechtsvertretung mit Ausnahme einer etwa durch Sie mit Ihrer Versicherung vereinbarten Selbstbeteiligung. Insofern wird gebeten, die Unterlagen über Ihre Rechtsschutzversicherung bereits zum Erstgespräch mitzubringen. Die Deckungsanfrage wird von mir in der Regel als kostenlose Serviceleistung angeboten.

Grundsatz

Die Höhe der Anwaltsvergütung ist grundsätzlich durch das bundesweit gültige Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.

Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem sogenannten Streitwert bzw. Gegenstandswert. Üblich sind auch Vergütungsmodelle auf Basis von Vereinbarungen. Diese können sowohl hinsichtlich des Gegenstandswertes getroffen werden, auch Pauschalen sind möglich bzw. ist es möglich, eine Abrechnung auf Stundenbasis zu vereinbaren.

Im Rahmen des Erstgesprächs wird mit Ihnen abgeklärt, welche Kosten für Ihr rechtliches Problem konkret anfallen bzw. welche Vergütung für die entsprechende anwaltliche Tätigkeit angemessen ist.

Erstberatung

Um die Kosten für die Erstberatung für Sie kalkulierbar zu halten bzw. um Ihnen den ersten Schritt zu erleichtern, habe ich mich entschlossen, für eine Erstberatung in der Regel pauschal 100,00 € zu berechnen. Dieses Angebot gilt nur für Verbraucher, die nicht rechtsschutzversichert sind und umfasst eine Beratung von maximal 30 Minuten. Das Angebot gilt nicht für gewerbliche Kunden.

Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe

Wenn Ihr Einkommen niedrig ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH) oder Verfahrenskostenhilfe (VKH). Ob Sie diese erhalten, entscheidet das Gericht. Diese Entscheidung richtet sich danach, ob Sie nach Ihrem Einkommen bzw. Vermögen bedürftig sind. Wenn Sie diese staatliche Hilfe in Anspruch nehmen möchten, sprechen Sie mich bitte an, ich würde Ihnen dann das diesbezügliche Verfahren näher erläutern bzw. welche Unterlagen hierfür benötigt werden.