Michael Stephan

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht & Fachanwalt für Familienrecht & Anwalt für Erbrecht

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Arbeitszeugnis bei Kündigung des Arbeitsvertrages

Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses (§ 109 Gewerbeordnung).

Dieses hat eine Beschreibung von Art und Dauer der Beschäftigung zu enthalten; auf Verlangen des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber ein sogenanntes qualifiziertes Zeugnis zu erteilen, welches neben der Tätigkeitsbeschreibung auch eine Leistungs- und Führungsbeurteilung zu enthalten hat.

Die sogenannte Zeugnissprache ist für den arbeitsrechtlichen Laien auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite in vielen Fällen nicht ohne weiteres verständlich.

Das Zeugnis ist auf Arbeitnehmerseite für die künftigen Bewerbungen, auf Arbeitgeberseite zur Absicherung vor möglichen Schadenersatzansprüchen wichtig (der Arbeitgeber haftet für rechtswidrig unrichtige Zeugnisse, wenn dem Arbeitnehmer hierdurch ein Schaden entstanden ist, diesem auf Schadensersatz).

Auf Grund der Bedeutung des Zeugnisses sollte daher Klarheit geschaffen werden, welche Formulierungen in einem Zeugnis welche Bedeutung haben bzw. ob ein erteiltes Zeugnis akzeptabel ist oder nicht. Hier unterstützt Sie Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht.