Michael Stephan

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht & Fachanwalt für Familienrecht & Anwalt für Erbrecht

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Überblick zum Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Michael Stephan verfügt seit fast 30 Jahren anwaltliche Berufserfahrung überwiegend im individuellen, aber auch im kollektiven Arbeitsrecht und im Dienstvertragsrecht.

Er übernimmt sowohl die außergerichtliche und als auch die gerichtliche Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten aller Art von Arbeitnehmern (inklusive von Fach- und Führungskräften) - insbesondere Kündigungsschutzverfahren - vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.

Schwerpunkte der Tätigkeit von Rechtsanwalt Michael Stephan sind auch die Gestaltung und Prüfung von Dienst – und Arbeitsverträgen sowie die laufende arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung von Selbst- ständigen, Freiberuflern und Unternehmern sowie Unternehmen aller Rechtsformen incl. der arbeitsrechtlichen Begleitung von Neugründungen sowie bei Umstrukturierung und Sanierung.

Das kann ich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts für Sie tun:

  • Beratung von Arbeitnehmern (inklusive Fach- und Führungskräfte) und Arbeitgebern beim Abschluss von Arbeitsverträgen
  • Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern (inklusive Fach- und Führungskräften) und Arbeitgebern vor und nach Ausspruch einer Kündigung
  • Vertretung in Kündigungsschutzprozessen vor allen deutschen Gerichten, insbesondere Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten, dem Bundesarbeitsgericht (für Arbeitnehmer) bzw. vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten (für Organvertreter juristischer Personen)
  • Gestaltung von Dienstverträgen von Organvertretern juristischer Personen
  • Beratung und Vertretung bei rechtlichen Auseinandersetzungen dieses Personenkreises
  • Verhandlung und Abwicklung von Aufhebungsverträgen einschließlich der damit zusammenhängenden gesellschafts- und steuerrechtlichen Problemstellungen
  • außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Vergütungs- bzw. Lohnansprüchen sowie Ansprüchen aus Ziel- bzw. Bonusvereinbarungen, Wettbewerbsverboten und Überstundenvergütungen aller Art
  • Beratung und Vertretung aller Art bei Streitigkeiten über Zeugnisse, Abmahnungen u.a.
  • Durchsetzung besonderer Rechte im Zusammenhang mit Elternzeit, Mutterschutz, als schwerbehinderter Mensch, Betriebsrat oder Personalrat, Wehr- und Zivildienst