Michael Stephan

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht & Fachanwalt für Familienrecht & Anwalt für Erbrecht

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Unternehmerscheidungen

Auch Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler aller Branchen werden von familienrechtlichen Auseinandersetzungen im Rahmen von Trennung und Scheidung nicht verschont.

Eine Unternehmerscheidung ist jedoch keine besondere Art der Ehescheidung, sondern ist wegen der häufig komplexen familienrechtlichen, zivilrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, steuerrechtlichen, erbrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Sachverhalte in der Beratung, Verhandlung und Gestaltung besonders anspruchsvoll.

Eine Unternehmerscheidung bietet - im Gegensatz zu einer Ehescheidung von Arbeitnehmern - allerdings auch wesentlich größere Spielräume für entsprechende Gestaltungen. Diese Möglichkeiten, z.B. Neugründungen, Umwandlungen von Unternehmen und Beteiligungen bis hin zu komplexen Umstrukturierungen unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Bewertung und Optimierung, werden nur selten genutzt. Auch findet selten eine sorgfältige Planung einer Ehescheidung (Scheidungsplanung) bereits vor der Trennung statt.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen von Trennung und Scheidung können gerade für Unternehmer und Unternehmen gravierend sein.

Dies betrifft sowohl Unterhaltszahlungen, aber vor allem – für den Fall, dass keine Gütertrennung durch Ehevertrag wirksam vereinbart worden ist bzw. Unternehme/Anteile nicht durch ehevertragliche Modifizierung der Zugewinnausgleichregeln wirksam vom Ausgleich ausgeschlossen wurden – erhebliche Zugewinnausgleichszahlungen, die schlimmstenfalls den Bestand des Unternehmens (jeder Rechtsform), der Praxis oder Kanzlei gefährden können. Sofern es im Rahmen der Auseinandersetzung nicht gelingt, eine Regelung zu treffen, die eine Weiterführung des Unternehmens ermöglicht, kann ein Ausgleichsanspruch im Zugewinn existenzbedrohend sein.

Aus diesem Grunde sind Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler bestrebt, frühzeitig den Fortbestand des Unternehmens bzw. der Praxis oder Kanzlei vorab per vorsorgenden bzw. Krisenehevertrag abzusichern und Lösungsmöglichkeiten für etwaige Zugewinnausgleichsansprüche im Komplex mit allen anderen Ansprüchen, wie Unterhalt und Versorgungsausgleich zu suchen. Solche Ansprüche, d.h. deren Vermeidung bzw. Abwehr oder auch deren Durchsetzung, sind der Schwerpunkt der Unternehmerscheidung.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht bin ich seit vielen Jahren bundesweit schwerpunktmäßig mit Unternehmerscheidungen, also mit Scheidungen von Unternehmern, Selbstständigen und Freiberuflern, befasst und habe ein entsprechende Netzwerk mit wirtschafts- und gesellschaftsrechtlich orientierten Rechtsanwälten sowie Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern aufgebaut, um entsprechend qualifiziert tätig werden zu können. Natürlich arbeite ich auch gern mit Ihren Steuerberatern/Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsanwälten zusammen.